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Ökobonusprogramm für Gewerbekunden
Klimaschutz lohnt sich!
Wenn Sie Ihre alte Heizungsanlage im Rahmen des Ökobonusprogramms vorzeitig auf eine moderne erdgasbefeuerte Heizungstechnologie umstellen, tragen Sie zum Klimaschutz bei. Denn mit Einbau einer modernen Erdgasheizung wird Brennstoff eingespart und bei der Verbrennung von Erdgas wird durch den geringen Kohlenstoffanteil weniger Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen als bei Kohle, Heizöl oder Flüssiggas. Außerdem ist eine alte Anlage unwirtschaftlich, denn ein hoher Verbrauch bedeutet gleichzeitig auch eine unnötige Belastung Ihres Geldbeutels.
Senken Sie also Ihren CO2-Ausstoß und nutzen Sie das Ökobonusprogramm durch die Umstellung folgender Heizungstechnologien:
- Umstellung auf Erdgas Warmwasserkessel (Niedertemperatur und Brennwert)
- Umstellung auf Erdgas Prozessdampfkessel
- Brenneraustausch
Und profitieren Sie dabei:
- Sie erhalten einen jährlichen Ökobonus – erstmals ein Jahr nach Ihrer Umstellung (bzw. Neueinbau) in Höhe von mindestens 10 € pro Tonne eingesparter Kohlendioxidemission an Ihrer Anlage, wenn Sie die Teilnahmebedingungen des Ökobonusprogramms erfüllen.
Reduktion der CO2-Emissionen bei Umstellung eines 250 kW Warmwasserkessels von Öl auf Gas
(Gasbedarf 500.000 kWh/a)
Bei der Umstellung eines Mehrfamilienhauses mit rund 250 KW von Heizöl auf einen Erdgas-Brennwertkessel würde sich eine Emissionsminderung von ca. 46 Tonnen CO2 pro Jahr ergeben. Damit könnten Sie einen jährlichen Ökobonus von mindestens 460 € erhalten und dies fortlaufend bis einschließlich 2012.
Teilnahmebedingungen
Den Ökobonus erhalten Sie, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Sie sind Eigentümer der Anlage.
- Sie haben – im Falle der Umstellung auf einen neuen Erdgas Warmwasserkessel oder einen neuen Prozessdampfkessel - vorher Heizöl (leichtes oder schweres), Kohle, Flüssiggas eingesetzt.
- Sie haben ihren alten Erdgaskessel durch einen neuen effizienteren Erdgas Warmwasserkessel oder einen Prozessdampfkessel ersetzt.
- Die Leistung der Neuanlage beträgt mindestens 50 kW (bei Wohngebäuden mindestens 100 kW) und maximal 20 MW.
- Ihr Auftrag geht bei uns spätestens bis zum 31.10.2011 ein.
- Sie unterschreiben die Zusatzvereinbarung zum Gasliefervertrag.
- Sie erhalten keine Vergütung gemäß EEG oder/und KWK.
- Ihre mit gasförmigem oder/und flüssigem Brennstoff betriebene Altanlage (Warmwasserkessel) bis 400 kW Leistung ist nicht vor 1978 installiert worden.
- Ihre Altanlage überschreitet nicht die Emissionsgrenzwerte gemäß 1. BImSchV bzw. der TA Luft.
- Ihre Anlage muss lt. aktuellem Genehmigungsbescheid nicht modernisiert bzw. ersetzt werden.
- Sie nutzen keine öffentlichen Fördergelder für die Installation Ihrer Neuanlage.
Machen Sie den ersten Schritt – wir unterstützen Sie dabei!
Ansprechpartner
Nähere Informationen zum Ökobonusprogramm erhalten Sie von Jörgen Niekrawietz, Telefon: 089/23 61-45 10.
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