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Alles rund um die E-Rechnung

E-Rechnungen: Effiziente Rechnungsstellung nach gesetzlichen Standards

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  • Ab dem 01. Januar 2027 besteht die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsversand.
  • E-Rechnungen sind elektronische Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format.
  • Wichtiger Hinweis: Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung, da sie die erforderlichen strukturierten Daten für die automatisierte Verarbeitung nicht enthält.
  • Die Gasversorgung Germering stellt den Rechnungsversand für Geschäftskunden sukzessive auf E-Rechnungen um.
  • Kunden können zwischen den Formaten XRechnung im Profil ZUGFeRD und XRechnung wählen.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

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  • Elektronische Rechnungsformate: Wählen Sie zwischen XRechnung und XRechnung im Profil ZUGFeRD.
  • Schnellere Bearbeitung: Elektronische Rechnungen ermöglichen eine sofortige Verarbeitung.
  • Bessere Nachverfolgbarkeit: Die Integration in Ihr Buchhaltungssystem erleichtert die Übersicht.
  • Fehlerreduktion: Automatisierte Prozesse minimieren Fehler.
  • Rechtliche Konformität: Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen der E-Rechnungspflicht.
  • Umweltfreundlich: Reduzieren Sie Papierverbrauch und schonen Sie Ressourcen

     

So einfach geht die Umstellung

    1. Empfang ermöglichen:
      Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kann.
    2. Anmeldung absenden:
      Entscheiden Sie sich für ein Format (XRechnung und XRechnung im Profil ZUGFeRD) und teilen Sie uns Ihre Empfangsadresse mit. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage folgende Informationen an:
      Ihren Namen, das Vertragskonto, die Zählernummer, das gewünschte Rechnungsformat sowie die E-Mail-Adresse, an die die E-Rechnung gesendet werden soll.
      Hier eRechnungsdaten per E-Mail einreichen.
    3. E-Rechnung erhalten:
      Nach Ihrer Anmeldung erfolgt die Umstellung auf den E-Rechnungsversand in Tranchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Alternativ erfolgt die automatische Umstellung auf das elektronische Rechnungsformat spätestens ab 01. Januar 2027. Wir informieren Sie rechtzeitig.

 

Rechnungspflicht: Das müssen Sie wissen

Rechtliche Vorgaben ab 2025

  • Ab dem 1. Januar 2025 ist es gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verpflichtend, E-Rechnungen empfangen zu können.
  • Die Zustimmung des Empfängers zur Übermittlung elektronischer Rechnungen ist nicht mehr erforderlich.
  • Unternehmen und öffentliche Stellen sind verpflichtet, eine Empfangsadresse für E-Rechnungen mitzuteilen.
  • Ziel der gesetzlichen Änderung: Effizientere und umweltfreundlichere Rechnungsprozesse.

ZUGFeRD oder XRechnung – was passt zu Ihnen?

ZUGFeRD-Rechnung:

  • Kombination aus visueller Darstellung (PDF) und maschinenlesbarem XML-Teil.
  • Ideal für Unternehmen, die eine hybride Lösung bevorzugen.

XRechnung:

  • Ausschließlich maschinenlesbare XML-Datei.
  • Optimal für Unternehmen mit vollständig digitalisierten Buchhaltungsprozessen.
     

Hinweis: Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Um sich für die E-Rechnung anzumelden, füllen Sie einfach das Formular mit Ihrer gewünschten Empfangsadresse aus. Wir stellen den Versandweg anschließend um. Alternativ werden Sie im Laufe des Jahres automatisch auf den Versand per E-Rechnung umgestellt. Darüber informieren wir Sie rechtzeitig per E-Mail oder Brief.

Nehmen Sie bei weiteren Fragen gerne Kontakt mit uns auf.

Wir unterstützen die gängigen elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung, die beide den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. ZUGFeRD ist das bevorzugte Format, aber Sie können wählen, welches Format Sie erhalten möchten.

Die XRechnung im Profil ZUGFeRD beschreibt eine menschenlesbare PDF-Rechnung mit dem maschinenlesbaren .xml im Anhang. Sie unterscheidet sich von der klassischen ZUGFeRD-Rechnung nur in der Struktur der xml-Datei und kann problemlos von allen gängigen Softwareanwendungen eingelesen werden.

Ja, Sie können Ihre E-Rechnung ausdrucken. Obwohl die E-Rechnung elektronisch übermittelt wird, haben Sie die Möglichkeit, sie bei Bedarf auszudrucken und in Papierform aufzubewahren. Besonders die PDF-Datei im ZUGFeRD-Format bietet eine vertraute Visualisierung.

Sollten Sie Ihre E-Rechnung nicht erhalten, überprüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Wenn die E-Rechnung dort nicht zu finden ist, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, um das Problem schnellstmöglich zu lösen:
E-Mail: Kundenservice E-Rechnung

Um E-Rechnungen empfangen zu können, benötigen Sie lediglich ein System, das elektronische Rechnungsformate wie ZUGFeRD oder XRechnung verarbeiten kann. Für den Empfang reicht in der Regel ein E-Mail-Postfach, an das wir die Rechnung senden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums des Innern (BMI):
Webseite:  https://www.e-rechnung-bund.de/.

Die Zustellung erfolgt per E-Mail an Ihre angegebene Empfangsadresse. Die Rechnung wird im Anhang als maschinenlesbare XML-Datei (ZUGFeRD oder XRechnung) bereitgestellt. Sollten Sie noch keine Empfangsadresse angegeben haben, können Sie diese über unser Online-Formular nachreichen.

Falls Sie Ihr bevorzugtes Rechnungsformat (ZUGFeRD oder XRechnung) ändern möchten, kontaktieren Sie uns bitte direkt über unser Kontaktformular oder per E-Mail. Alternativ können Sie dies auch in Ihrem Internet Self Service (ISS) im Bereich Geschäftskunden oder Privatkunden anpassen.