Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung eine einmalige Soforthilfe für Erdgas beschlossen, um die Bürger*innen und kleinere Unternehmen zu entlasten. Die Soforthilfe ist eine Übergangslösung für die geplante Gaspreisbremse, die Anfang 2023 als eine weitere Entlastungsmaßnahme greift.
Wer die Soforthilfe erhält, wie sie errechnet und ausgezahlt wird? Diese und weitere Infos finden Sie hier:Zu den Entlastungsmaßnahmen