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Fragen zu Ihrer Rechnung

Thermische Abrechnung

Die Abrechnung von Erdgas erfolgt ab dem 1. Juli 2014 nicht mehr nach dem Volumen in Kubikmetern (m3), sondern nach dem Energiegehalt des Erdgases, der in Kilowattstunden (kWh) gemessen wird. Diese Abrechnung wird auch thermische Gasabrechnung genannt.

Erdgas ist ein Naturprodukt, das je nach Herkunft eine unterschiedliche Zusammensetzung aufweist. Speziell der Brennwert spielt hier eine große Rolle, denn dieser ist bei einem Kubikmeter Erdgas nicht immer gleich. Der Brennwert hat Auswirkungen auf die Heizdauer. So können Sie mit einem Kubikmeter Erdgas, das einen hohen Brennwert hat, länger heizen als mit einem Kubikmeter Erdgas mit niedrigem Brennwert.

Bei der thermischen Abrechnung wird der Kubikmeter Erdgas mit zwei Faktoren (Brennwert und Zustandszahl) multipliziert und so in Kilowattstunden umgerechnet. Diese Abrechnung in Kilowattstunden gewährleistet, dass der Verbrauch auf Basis des Energiegehaltes und nicht nur des Volumens abgerechnet wird.

Das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) schreibt vor, dass die Abrechnung von Erdgas nicht mehr nur nach dem Volumen erfolgen darf, sondern nach dem tatsächlichen Energiegehalt des jeweiligen Erdgases. Die Gasversorgung Germering stellt daher sukzessive um.

Basis der Abrechnung in kWh sind weiterhin die abgelesenen Kubikmeter Erdgas am Zähler. Für den Kunden wird die Belieferung dadurch nicht teurer. Anders ist die Darstellung einiger Angaben auf Ihrer Rechnung. Auf der Rechnung werden die verbrauchten Kubikmeter, der Brennwert und auch die Zustandszahl ausgewiesen. Aus diesen Werten ergibt sich dann Ihr Verbrauch in Kilowattstunden, der ebenfalls auf der Rechnung steht. Der Preis wird künftig in Cent pro Kilowattstunde und nicht mehr in Cent pro Kubikmeter ausgewiesen. Sie behalten natürlich Ihren Erdgaszähler und der Zählerstand wird weiterhin in Kubikmetern abgelesen.

Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Erdgas enthalten ist. Er ändert sich je nach Temperatur und anderen Einflüssen mehrmals im Jahr. Der Brennwert wird vom Netzbetreiber ermittelt.

Die Zustandszahl richtet sich nach der Lage der Lieferstelle und berücksichtigt den Gasdruck, die Gastemperatur und den mittleren Luftdruck (Höhenlage) vom versorgten Ort bei der Übergabe. Die Zustandszahl ist somit ein kundenspezifischer Wert und nicht bei jedem Kunden gleich. Die Zustandszahl wird ebenfalls vom Netzbetreiber bekannt gegeben.

Um den tatsächlichen Energiegehalt des Gases zu ermitteln, muss der Brennwert mit der Zustandszahl multipliziert werden. Erst dadurch werden die unterschiedlichen Höhenlagen etc. bei der Abrechnung berücksichtigt.

Anhand des folgenden Beispiels und der genannten Formel können Sie die Umrechnung der verbrauchten Kubikmeter in Kilowattstunden nachvollziehen. Die notwendigen Werte für die Umrechnung können immer der Rechnung entnommen werden.

Formel:
Erdgasverbrauch (m³) x Brennwert (kWh/m³) x Zustandszahl = Thermische Energie (kWh)

Beispiel:
Es wurden 2.000 m³ Erdgas verbraucht. Der Brennwert im Normzustand beträgt 11,2 kWh/m³. Die Zustandszahl ist die 0,9159. 2.000 m³ (Erdgasverbrauch) x 11,2 kWh/m³ (Brennwert) x 0,9159 (Zustandszahl) = 20.516 kWh (Thermische Energie). Ergibt sich eine ungerade Zahl, bitte zum Schluss einmal kaufmännisch runden.

Ab 1. Juli 2014 rückwirkend zur letzten Abrechnung.

Modifiziertes Gradtagzahl-Verfahren für Erdgas

Liegen für die Ermittlung des Erdgas-Verbrauchs keine abgelesenen Messwerte vor, wird der Verbrauch auf Basis des sog. „modifizierten Gradtagzahl-Verfahrens“ errechnet. Dabei ziehen wir neben Ihrem Durchschnittsverbrauch der Vorjahre auch die konkreten Temperaturen heran, die uns von verschiedenen Wetterstationen übermittelt wurden. Liegt ein Teil des Abrechnungszeitraums in der Zukunft (z. B. bei Stichtagsabrechnungen), können wir für die Ermittlung des Verbrauchs nur auf durchschnittliche Tagestemperaturen der letzten Jahre zurückgreifen und nicht auf tatsächliche Werte. Im Falle einer Korrekturrechnung kann es daher für diesen Zeitraum zu geringen Abweichungen des ermittelten Erdgas-Verbrauchs kommen, was zu einer Anpassung der Kosten führen kann.

In der Gasgrundversorgungsverordnung (PDF, 120 KB)§12.2  ist die Abrechnung bei Preisänderungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums wie folgt geregelt:

„Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für Haushaltskunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.“

Die GVG erstellen die jährliche Abrechnung grundsätzlich nach dieser rechtlichen Vorgabe. Eine Ausnahme lassen die GVG dann zu, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Preisänderung den Zählerstand selbst abliest und den abgelesenen Zählerwert der GVG mitteilt.